Contax Carl Zeiss Softar I, II und III: Zeiss Softar I, II und III sind im Contax-Systemkatalog aufgeführte Weichzeichner.
Technische Einordnung
| Markteinführung | Ein genaues Einführungsdatum dieser Zubehör-Ausführung ist in der geprüften Originalunterlage nicht belegt. |
|---|---|
| Kameratyp | Optische Weichzeichner-Vorsätze; keine Kamera. |
| Objektiv | Kein eigenes Aufnahmeobjektiv; die vorgesehene Objektivzuordnung ist unten beschrieben. |
| Stromversorgung | Passives Zubehör ohne eigene Stromversorgung. |
| Belegte Systemzuordnung | Objektive mit passendem Schraubanschluss. Typ I, II oder III und Durchmesser sind getrennt zu dokumentieren. |
Merkmale und Systemgrenzen
Die drei Typen unterscheiden sich in der Stärke der Weichzeichnung. Der Katalog nennt Schraubgrößen 55 und 67 mm; bei 86 mm ist dort nur Softar II aufgeführt.
Zustand und Vollständigkeit dokumentieren
Typ, Durchmesser, Fassung und Glaszustand zeigen. Weichzeichner nicht als Aufnahmeobjektiv oder zufälligen Glasfehler einordnen.
Die vollständige Stufen- und Anschlussbeschriftung jedes Softar-Vorsatzes fotografieren. Glasflächen, Fassung und Befestigung zeigen; sichtbare Kratzer, Trübungen und Beschädigungen nennen. Originalverpackungen und Unterlagen mit erfassen.
Mit der gesamten Fotoausrüstung anbieten
Wir kaufen vor allem größere Fotoausrüstungen, Sammlungen, Nachlässe und gemischte Bestände an. Isolierte Einzelstücke kaufen wir in der Regel nicht an. Markenname und Modellbezeichnung allein bestimmen keinen Ankaufwert. Entscheidend sind Zustand, Vollständigkeit und die Zusammenstellung des Bestands. Senden Sie Übersichtsfotos oder eine vorhandene Liste der Contax-Ausrüstung. Softar-Vorsätze nach tatsächlicher Stufe I, II oder III und sichtbarer Anschlussbezeichnung einzeln aufführen; Zustand und vorhandene Verpackungen dokumentieren. Anfrage und Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich.
Ankaufablauf und benötigte Fotos
Zugehörige Systemseiten
Originalquelle
Originaler Contax-Systemkatalog, digitale Archivkopie, gedruckte Seiten 19 und 20. Maßgeblich ist die im Dokument bezeichnete Ausführung; Druck- und Archivdaten werden nicht als Einführungsdatum übernommen.
