Contax TLA Extension Cord 300SS: Das TLA Extension Cord 300SS verbindet die dafür vorgesehenen Komponenten des Contax-Blitzsystems.

Technische Einordnung

Contax TLA Extension Cord 300SS: Modell und Zuordnung
Markteinführung Ein genaues Einführungsdatum dieser Zubehör-Ausführung ist in der geprüften Originalunterlage nicht belegt.
Kameratyp Blitz-Verbindungskabel; keine Kamera.
Objektiv Kein eigenes Aufnahmeobjektiv; Zubehör für das jeweils genannte Kamerasystem.
Stromversorgung Keine eigene Batterie; elektrische Verbindung der angeschlossenen Komponenten.
Belegte Systemzuordnung TTL-Blitzsteuerung ist kamerabhängig. RTS, S2, S2b, T2 und TVS bieten laut Katalog in diesen Kombinationen keine TTL-Blitzmessung. Als Blitzanschlüsse sind TLA 30, TLA 280, TLA 360 und TLA 480 genannt; RTF 540 benötigt den passenden RTF/TLA-Adapter.

Merkmale und Systemgrenzen

Längere Verbindung zwischen Multi Connector S und seitlichem Blitzanschluss im TLA-System. Kabellänge laut Katalog: 3 m, gerades Kabel.

Zustand und Vollständigkeit dokumentieren

Stecker, Kontaktflächen, Verriegelungen und Kabelmantel zeigen. Kamera, Blitz und Betriebsart bei einem Funktionstest angeben.

Prüfdatum, beobachtetes Ergebnis und ungeprüfte Funktionen angeben. Originalverpackung, Anleitung und zugehörige Kleinteile mit dem gesamten Bestand erfassen.

Mit der gesamten Fotoausrüstung anbieten

Wir kaufen vor allem größere Fotoausrüstungen, Sammlungen, Nachlässe und gemischte Bestände mit Kameras, Objektiven und Zubehör an. Isolierte Einzelstücke kaufen wir in der Regel nicht. Bitte Übersichtsfotos des gesamten Bestands und bekannte Mängel mit angeben. Alternativ können Sie eine vorhandene Liste des gesamten Bestands senden. Die Marke allein bestimmt den Ankaufwert nicht; Ausführung, Zustand, Zubehör und der Zusammenhang der gesamten Ausrüstung zählen mit. Anfrage und Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich.

Ankaufablauf und benötigte Fotos

Zugehörige Systemseiten

Originalquelle

Originaler Contax-Systemkatalog, digitale Archivkopie, gedruckte Seite 28. Maßgeblich ist die im Dokument bezeichnete Ausführung; Druck- und Archivdaten werden nicht als Einführungsdatum übernommen.