Joseph Fetter ist durch den historischen Photo-Éclair und einen beim französischen Patentamt dokumentierten Patenteintrag belegt. Die Société française de photographie führt erhaltene Photo-Éclair-Kameras in ihrer Sammlung. Ein konkretes Gerät muss anhand seiner Beschriftung und Ausführung bestimmt werden.

Wie lässt sich Fetter einordnen?

Belegte Einordnung und Grenzen der Angaben
Belegtes BeispielPhoto-Éclair Nr. 1295, Sammlung der Société française de photographie, Inventar SFP009; weiteres Exemplar Nr. 1230 unter SFP008.
MarkteinführungDas INPI zeigt Patent Nr. 175615 mit dem Anmeldedatum 19.04.1886. Das Patentdatum ist kein gesicherter erster Verkaufstermin.
KameratypHistorische kleine Plattenkamera. Für SFP009 nennt das Inventar fünf Platten mit jeweils 38 mm Seitenlänge.
ObjektivFür SFP009 ist eine aplanatische Optik mit 40 mm Brennweite und Lichtstärke 1:8 verzeichnet.
StromversorgungIn den herangezogenen Objekt- und Patentnachweisen ist keine elektrische Versorgung spezifiziert. Zubehör wird unabhängig davon bestimmt.

Woran erkennen Sie einen Photo-Éclair?

Halten Sie Namensschild, Seriennummer, Gehäuseform und alle sichtbaren Bedienelemente in Bildern fest. Die SFP unterscheidet ihre Geräte über Inventar- und Seriennummern. Eine historische Registerbezeichnung allein reicht nicht aus, um ein vorhandenes Stück einer bestimmten Ausführung zuzuordnen.

Welche Unterlagen belegen die historische Einordnung?

Das INPI nennt in der Bildunterschrift des abgebildeten Patents Joseph Fetter und den 19. April 1886. Im begleitenden Fließtext erscheint zugleich eine abweichende Jahresangabe. Deshalb wird hier ausdrücklich das beschriftete Patentdatum angegeben und kein pauschales Baujahr daraus gemacht. Die technischen Zahlen in der Tabelle stammen aus dem SFP-Objektinventar.

Welche Zustandsfaktoren sollten Sie dokumentieren?

Zeigen Sie Zustand und Vollständigkeit des Gehäuses, der sichtbaren Optik, des Suchers und vorhandener Plattenhalter oder Magazine. Notieren Sie fehlende Deckel, lose Teile und veränderte Befestigungen. Winzige oder festsitzende Mechanismen müssen für die erste Anfrage nicht zerlegt oder betätigt werden.

Bewahren Sie alte Etuis, Anleitungen und Herkunftsnachweise zusammen mit der Kamera auf. Sie können bei der Zuordnung helfen. Ungeprüfte Funktionen und unsicher zugehörige Teile sollten offen benannt werden; die Angabe eines Patentjahrs ersetzt keine technische Prüfung des heutigen Zustands.

Wie bieten Sie einen Bestand mit Fetter an?

Analog Lounge GmbH kauft größere Fotoausrüstungen, gewachsene Sammlungen, fotografische Nachlässe und gemischte Bestände mit Kameras, Objektiven und Zubehör an. Einzelankauf ist nicht vorgesehen. Senden Sie zunächst Übersichtsfotos der gesamten Ausrüstung und ergänzen Sie Detailaufnahmen der hier genannten Merkmale. Bekannte Mängel und ungeprüfte Funktionen können Sie offen angeben.

Ablauf des Ankaufs · Wert- und Zustandsfaktoren

Welche verwandten Bereiche helfen weiter?

Häufige Fragen zu Fetter

Wer entwickelte den Photo-Éclair?

Der herangezogene Patenteintrag des INPI nennt Joseph Fetter. Er belegt die historische Zuordnung des Photo-Éclair, aber nicht das Baujahr jedes erhaltenen Exemplars.

Ist 1886 das Baujahr meines Geräts?

Nicht zwangsläufig. Der 19. April 1886 ist das in der Patentabbildung genannte Anmeldedatum. Für ein einzelnes Gerät müssen Beschriftung, Ausführung und passende Unterlagen geprüft werden.

Welche technischen Daten sind gesichert?

Für SFP009, Photo-Éclair Nr. 1295, nennt das SFP-Inventar fünf Platten mit 38 mm Seitenlänge und eine aplanatische Optik 40 mm 1:8. Andere Ausführungen können abweichen.

Wird ein einzelner Photo-Éclair angekauft?

Einzelankauf ist nicht vorgesehen. Fetter-Kameras können als Teil größerer Fotoausrüstungen, historischer Sammlungen oder Nachlässe angeboten werden. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Fotoausrüstung kostenlos einschätzen lassen

Senden Sie Bilder oder Ihre Liste per E-Mail oder WhatsApp. Anfrage und erste Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Es entsteht keine Verkaufsverpflichtung.

Welche Quellen belegen die Einordnung?

Patent, Modellbezeichnung und erhaltenes Sammlungsexemplar sind unterschiedliche Nachweise. Ihre Daten werden nicht zu einem unbelegten Serien- oder Einführungsdatum zusammengezogen.

Redaktioneller Quellenstand: 20.10.2026. Die Datierung einzelner Sammlungsexemplare ist kein gesicherter Markteinführungstermin. Aus historischen oder aktuellen Angebotspreisen wird kein Ankaufpreis abgeleitet.